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Diese Dinge sind im eigenen Garten verboten

17.05.2023 um 16:15 Uhr
    Das ist im eigenen Garten verboten  | ©  Getty Images / Oliver Rossi Ist ein offenes Feuer im Garten erlaubt?  | © Getty Images / Oliver Rossi

    Der eigene Garten – ein kleines Stückchen Himmel auf Erden! Jetzt im Frühling wird er auf Vordermann gebracht, damit er den ganzen Sommer über genutzt werden kann. Doch was ist im eigenen Garten eigentlich erlaubt und was ist verboten?

    Rasenmähen

    Der Rasen wächst und wächst – höchste Zeit, mal wieder den Rasenmäher anzuwerfen. Doch zu welchen Zeiten ist das überhaupt erlaubt?

    Gartengeräte mit Motorbetrieb dürfen in Wohngebieten werktags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzt werden. Danach herrscht Ruhezeit. Das gilt auch für Rasenmäher-Roboter. Sonntags ist das Mähen ausdrücklich verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000€ bestraft werden.

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    Wie lange darf ich im Garten feiern?

    Die Gartenparty ist im vollen Gange, da beschweren sich die Nachbarn. Zurecht? Laut Immissionsschutzgesetz muss im Garten ab 22 Uhr Ruhe herrschen. In vielen Fällen lässt sich aber mit den Nachbarn reden. Am besten ein paar Tage vorab Bescheid sagen, wenn eine Party geplant ist.

    Übrigens: Bis zu vier Mal im Jahr darf man auch mal etwas was länger feiern und die Gartenparty bis 24:00 Uhr verlängern.

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    Offenes Feuer im Garten

    Ein schönes Lagerfeuer und Stockbrot – das wär’s doch. Aber ist ein offenes Feuer im Garten erlaubt? Generell gibt es dazu keine bundesweit einheitliche Regelung. Große Feuerstellen mit sehr hohen Flammen sind allerdings in jedem Fall verboten.

    Wer ein offenes Feuer im Garten macht, muss sich an strenge Auflagen und feuerpolizeiliche Vorschriften halten. Am besten informierst du dich vorab, wie die Situation in der eigenen Gemeinde gehandhabt wird.

    Lustige Gartendekoration

    Zum Geburtstag gab’s von der Schwester einen lustigen Gartenzwerg, der den Mittelfinger ausstreckt. Darf ich den in meinem Garten aufstellen?

    Tatsächlich kann das Aufstellen solcher Dekoration verboten sein. Generell darf die Gartendeko Dritte nicht belästigen. So urteilte zum Beispiel das Amtsgericht in Grünstadt ein einem Fall, dass Gartenzwerge, die untenrum unbekleidet waren, genau so eine Belästigung darstellten und entfernt werden mussten.

    Auch das Errichten eines Fahnenmastes muss von den Nachbarn toleriert und daher vorab abgesprochen werden.

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    Generell empfiehlt es sich also, einfach mal mit den Nachbarn zu sprechen, um Konflikte und Streitigkeiten von vornerein zu vermeiden und die Zeit im Garten so richtig genießen zu können.

     

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