5 Dinge, die du bei deiner Steuererklärung auf gar keinen Fall tun solltest!

03.04.2024 um 10:00 Uhr
    Kleingeld und schreiben vom Finanzamt | © IMAGO / Zoonar
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    Die Steuererklärung - für die einen ein Buch mit sieben Siegeln, für die anderen die alljährliche Chance, dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen und ein paar hart verdiente Euro zurückzubekommen. Doch Vorsicht! In der Vorfreude, dem Staat nicht mehr als nötig zu überweisen, lauern auch Fallen. Hier sind fünf absolute No-Gos, die du bei deiner Steuererklärung unbedingt vermeiden solltest.

    1. Die Flut von Belegen ignorieren

    Denkst du bei dem Wort "Nachweise" an eine lästige Pflicht? Dann denk noch einmal nach! Belege sind der Schlüssel zu möglichen Rückerstattungen und zur Vermeidung von Nachzahlungen. Ob Quittungen für Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder Weiterbildungen - alles zählt. Aber alle Belege einfach ungeordnet in einen Schuhkarton zu werfen, ist der direkte Weg ins Chaos. Ordnung und Sorgfalt sind das A und O. Denn der Steuerprüfer ist kein Schatzsucher und ein fehlender Beleg kann schnell teuer werden.

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    2. Fristen aufschieben

    Wir alle kennen es: Aufschieberitis. Aber bei der Steuererklärung kann das schnell ins Auge gehen. Die Fristen sind kein netter Vorschlag, sondern ein Muss. Verspätete Abgabe kann mit saftigen Verspätungszuschlägen bestraft werden. Also: Den richtigen Termin (oder den individuell verlängerten Termin, wenn du mit einem Steuerberater zusammenarbeitest) dick im Kalender anstreichen. Wer will schon mehr an das Finanzamt zahlen als nötig?

    3. Kreativität am falschen Ort

    Dein Romanprojekt sollte der einzige Ort sein, an dem du kreativ sein kannst, nicht deine Steuererklärung. Erfindungen à la "natürlich war die Karibikkreuzfahrt eine berufliche Fortbildung" können dich schnell in die Bredouille bringen. Der Grat zwischen legitimer Steueroptimierung und Steuerhinterziehung ist schmaler als man denkt. Und der Fiskus hat schon alles gesehen. Bleib ehrlich, es lohnt sich!

    4. Überschätzung der eigenen Kompetenzen

    Zugegeben, in Zeiten von YouTube-Tutorials und DIY-Blogs ist die Versuchung groß, alles selbst machen zu wollen. Aber bei der Steuererklärung kann ein "Ich mach's mal schnell selbst" fatal sein. Komplexere Fälle wie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalanlagen können schnell überfordern. Ein Steuerberater oder eine gute Steuersoftware können hier nicht nur Nerven, sondern auch Geld sparen.

    5. Steuerbescheid wie Werbung behandeln

    Der Steuerbescheid vom Finanzamt ist kein lästiger Werbeflyer, den man ungelesen wegwirft. Das Dokument sollte mit Adleraugen geprüft werden. Fehler des Finanzamts sind selten, kommen aber vor. Wenn du Unstimmigkeiten entdeckst, zögere nicht, Einspruch einzulegen - das ist dein gutes Recht. Aber Achtung: Auch hier gilt eine Frist von einem Monat ab Erhalt des Bescheids.

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    Auch bei der Steuererklärung 2022 gibt's Besonderheiten zu berücksichtigen - die Energiepreispauschale zum Beispiel. Mit WISO Steuer werden alle aktuellen Sparmöglichkeiten genutzt und kein Euro verschenkt. Für viele ist die Steuererklärung kein Lieblingsthema. Zum einen herrscht oft Unsicherheit, ob  alles richtig gemacht wurde. Zum anderen gibt's jedes Jahr neue Themen, die Geld vom Finanzamt bringen können. Hilfreich ist da WISO Steuer: Die Online-Anwendung leitet Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und weist leicht verständlich auf individuelle und aktuelle Besonderheiten hin, sodass nichts übersehen wird (hier starten). Das gilt auch für ein Thema, das bislang nie bedacht werden musste: die Energiepreispauschale. Was ist die Energiepreispauschale? Durch Pandemie und Ukraine-Krieg sind die Energiekosten deutlich gestiegen. Um die Bürger*innen zu entlasten, wurden von der Regierung 2022 verschiedene Maßnahmen verabschiedet. Dazu gehörte auch die einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an alle Berufstätigen und Rentner*innen und in Höhe von 200 Euro an Studierende, Fachhochschüler*innen und Auszubildende.  Über Gehalt oder Rente haben die meisten die Auszahlung schon erhalten. Andere können sie erst jetzt beantragen und wieder andere können jetzt noch über die Steuererklärung 2022 in den Genuss der Pauschale kommen. Wer erhält die Energiepreispauschale wann?  Arbeitnehmer*innen bezogen die 300 Euro bereits am 1. September 2022 direkt vom Arbeitgeber. Das galt auch für diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt Lohnersatz (Krankengeld, Elterngeld etc.) erhielten. Nachzulesen in der Lohnsteuerbescheinigung für 2022, die Pauschale ist dort als Einmalbezug mit dem Kennzeichen "E" vermerkt Rentner*innen wurde die Energiepreispauschale am 1. Dezember 2022 über die Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente überwiesen.  Selbstständige (Freiberufler, Land- und Forstwirt*innen und Gewerbetreibende) kam die 300 Euro Energiepreispauschale Ende 2022 über die Kürzung der vierteljährlichen Vorauszahlung zugute. Das konnten sie selbst umsetzen oder sie erhielten einen geänderten Bescheid vom Finanzamt. 450-Euro-Minijobber*innen erhielten die Energiepreispauschale ebenfalls im September 2022 vom Minijob-Arbeitgeber. Dem mussten sie fürs Finanzamt schriftlich bestätigen, dass der Minijob ihre einzige Anstellung ist (Muster-Vorlage). So sollte eine doppelte Auszahlung der Energiepreispauschale bei einer möglichen Hauptbeschäftigung vermieden werden. Doppelt von der Energiepreispauschale profitieren In manchen Fällen kann die Pauschale sogar zweimal ausgezahlt werden. So zum Beispiel bei Erwerbstätigen, die im September 2022 noch Gehalt plus Energiepreispauschale ausbezahlt bekamen, dann in Rente gingen und damit im Dezember ein zweites Mal 300 Euro bezogen. Auch Studierende, die nebenbei erwerbstätig sind, haben zweifachen Anspruch auf die Pauschale: Über den Arbeitgeber (im September 2022 erhalten) und seit 15. März über den Antrag auf die 200-Euro-Pauschale für Student*innen. Dasselbe gilt für Rentner*innen, die erwerbstätig sind.

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