Abmahngefahr: Darf ich mein privates Handy auf der Arbeit laden?

02.04.2024 um 10:00 Uhr
    Schreibtisch mit Steckdosenleiste, Laptop und Handy | ©  Getty Images / simpson33
    © Getty Images / simpson33

    Im digitalen Zeitalter ist das Smartphone für viele ein ständiger Begleiter - auch am Arbeitsplatz. Doch eine Frage, die immer wieder für Diskussionen sorgt, lautet: Darf man sein privates Handy am Arbeitsplatz aufladen oder drohen dafür Konsequenzen? 

    Handy am Arbeitsplatz laden: Was sagt das Gesetz?

    Zunächst ist festzuhalten, dass es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen gibt, die sich direkt auf das Laden privater Geräte am Arbeitsplatz beziehen. Die Nutzung von Firmenstrom für private Zwecke könnte jedoch als Unterschlagung oder Diebstahl interpretiert werden, da der Arbeitgeber für den Strom bezahlt. Allerdings ist die rechtliche Lage hier nicht eindeutig, da es sich um einen sehr geringen Wert handelt.

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    Die Rolle des Arbeitsvertrags und der Betriebsvereinbarungen

    Entscheidend sind oft die Regelungen im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen. Einige Unternehmen haben klare Richtlinien, die das Laden privater Geräte am Arbeitsplatz ausdrücklich erlauben oder verbieten. Fehlt eine solche Regelung, bewegt man sich in einer Grauzone.

    Abmahnung und Kündigung: Ist das Laden des Handys ein Kündigungsgrund?

    In der Regel führt das gelegentliche Laden eines Handys am Arbeitsplatz nicht direkt zu einer Abmahnung oder Kündigung. Es sei denn, es gibt eine klare Betriebsvereinbarung, die dies untersagt. Bei wiederholter Missachtung solcher Vorgaben kann jedoch eine Abmahnung gerechtfertigt sein.

    In der Praxis sind viele Arbeitgeber tolerant, wenn es um das Aufladen von Mobiltelefonen geht, solange es die Arbeit nicht beeinträchtigt und keine zusätzlichen Kosten verursacht. Es ist im Zweifel jedoch ratsam, ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu suchen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

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