Arbeit und Familie vereinen: Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist? (Nur unter DIESER Bedingung)

26.01.2024 um 10:00 Uhr
    Frau küsst krankes Kind auf Stirn | ©  Getty Images / Westend61
    © Getty Images / Westend61

    Es ist eine Situation, die viele berufstätige Eltern kennen: Das Kind wacht morgens mit Fieber auf, klagt über Bauchschmerzen oder zeigt andere Krankheitssymptome. Da stellt sich die Frage: Darf ich zu Hause bleiben, um mein Kind zu pflegen? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praktische Tipps, wie Eltern in solchen Fällen handeln können.

    Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?
     

    In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Paragraph 616 BGB besagt, dass Arbeitnehmer*innen für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit von der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne den Anspruch auf Vergütung zu verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen, wie etwa der Krankheit eines Kindes, verhindert sind. Dies gilt allerdings nur, wenn keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

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    Kinderkrankengeld als Hilfe
     

    Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es soll Eltern finanziell unterstützen, wenn sie wegen der Betreuung eines kranken Kindes nicht arbeiten können. Anspruch haben gesetzlich versicherte Eltern, deren Kinder unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind. 
     

    Das sind die neuen Kinderkrankengeld-Ansprüche 2024
     

    Im Zuge des Pflegestudiumstärkungsgesetzes, dem der Bundesrat am 24. November 2023 zustimmte, wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 erhöht. Elternteile haben dann Anspruch auf 15 Tage pro Kind (statt bisher 10), Alleinerziehende auf 30 Tage pro Kind (statt 20), mit einer Gesamtobergrenze von 35 Tagen pro Elternteil (statt 25) bzw. 70 Tagen für Alleinerziehende (statt 50). Dieses Gesetz umfasst auch Regelungen zur stationären Mitaufnahme von Eltern.
     

    Anspruch und Voraussetzungen
     

    Um Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann. Außerdem muss eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorgelegt werden. Der Arbeitgeber muss über die Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer informiert werden.


    Flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice
     

    In der heutigen Arbeitswelt bieten viele Unternehmen flexible Arbeitszeitmodelle oder die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Diese Möglichkeiten können für Eltern eine wertvolle Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung sein. Es ist ratsam, diese Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber zu besprechen und individuelle Lösungen zu finden.
     

    Praktische Tipps für Eltern:

    • Den Arbeitgeber so früh wie möglich über die Situation informieren.

    • Anspruch auf Kinderkrankengeld überprüfen und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

    • Beim Arbeitgeber nach flexiblen Arbeitsmodellen oder Homeoffice-Optionen erkundigen

    • Im Vorfeld mögliche Betreuungsalternativen organisieren, um für solche Situationen vorbereitet zu sein.

    Das deutsche Arbeitsrecht bietet Eltern verschiedene Möglichkeiten, um im Krankheitsfall ihres Kindes angemessen zu reagieren. Wichtig ist, sich rechtzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und offen mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren. So lässt sich die Herausforderung, Beruf und Familie zu vereinbaren, gut unter einen Hut bringen.

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