Seit dem Brexit haben sich die Einreisebestimmungen für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien grundlegend geändert. Eine der am häufigsten gestellten Fragen betrifft die Möglichkeit der Einreise mit dem Personalausweis. In diesem Artikel erläutern wir, ob und unter welchen Voraussetzungen EU-Bürger, insbesondere Deutsche, mit ihrem Personalausweis nach Großbritannien reisen können.
Mit dem Brexit hat das Vereinigte Königreich nicht nur die EU verlassen, sondern auch die Reisefreiheit für EU-Bürger beendet. Das hat direkte Auswirkungen auf die Reisedokumente, die für die Einreise nach Großbritannien akzeptiert werden. Seit dem 01. Oktober 2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und -Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Die bisherige Praxis der Einreise mit dem Personalausweis wurde abgeschafft. Diese Regelung gilt auch für Transitreisende, die das Vereinigte Königreich nur durchqueren.
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Für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben und entweder einen "Settled Status" oder "Pre-Settled Status" im Rahmen des EU Settlement Scheme erhalten haben, gelten besondere Bedingungen. Sie dürfen grundsätzlich weiterhin mit ihrem Personalausweis einreisen, sofern dieser mit ihrem digitalen Aufenthaltsstatus verbunden ist. Diese Regelung erleichtert es den betroffenen Personen, ihren Status bei der Grenzkontrolle nachzuweisen.
Die Reisefreiheit mit dem deutschen Personalausweis ermöglicht es deutschen Staatsangehörigen, ohne Reisepass in viele Länder zu reisen, insbesondere innerhalb des Schengen-Raums. Dieser Personalausweis wird als gültiges Grenzübertrittsdokument anerkannt und erleichtert somit den Reisealltag erheblich. Er ermöglicht nicht nur die Einreise in zahlreiche europäische Länder, sondern dient auch als Identitätsnachweis im Ausland.
Allerdings gibt es außerhalb Europas Einschränkungen, und in einigen Fällen, wie bei Reisen nach Großbritannien seit dem Brexit, ist der Personalausweis nicht mehr ausreichend. Daher ist es wichtig, sich vor der Reise über die spezifischen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.
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