Die kalten Monate bringen oft nicht nur Frost und Schnee, sondern können auch in den eigenen vier Wänden für unangenehme Überraschungen sorgen: Feuchtigkeit in der Wohnung, die gerade im Winter schnell zu Schimmelbildung führen kann. Doch wie sieht es aus, wenn die Wände oder Fenster feucht sind – darf man dann vom Vermieter einen Luftentfeuchter verlangen?
Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die den Wohnwert erheblich mindern. Zu hohe Luftfeuchtigkeit und daraus resultierender Schimmel gehören definitiv dazu. Bevor eine Mietminderung erfolgt, muss der Vermieter jedoch über den Mangel informiert und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Problems eingeräumt werden.
Der Vermieter ist laut § 535 BGB verpflichtlich, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Gewährleistung einer angemessenen Luftfeuchtigkeit.
Einen direkten Anspruch auf die Bereitstellung eines Luftentfeuchters durch den Vermieter gibt es in der Regel nicht. Die Verpflichtung des Vermieters beschränkt sich darauf, die Ursache für die zu hohe Luftfeuchtigkeit zu ermitteln und zu beheben.
Sollte die Feuchtigkeit auf Baumängel oder ähnliche vom Vermieter zu verantwortende Probleme zurückzuführen sein, kann indirekt ein Anspruch entstehen. In diesem Fall muss der Vermieter für Abhilfe sorgen, was unter Umständen auch die temporäre Bereitstellung eines Luftentfeuchters beinhalten kann.
Mieter sind ebenfalls in der Pflicht, durch angemessenes Lüften und Heizen Feuchtigkeitsproblemen vorzubeugen. Falsches Lüftungs- und Heizverhalten kann zu einer erhöhten Luftfeuchtigkeit beitragen und sogar Schimmelbildung begünstigen.
Es ist wichtig, die Ursache der Feuchtigkeit genau zu bestimmen. Liegt die Ursache beim Mieter, beispielsweise durch unzureichendes Lüften, besteht kein Anspruch auf Mietminderung oder die Bereitstellung eines Luftentfeuchters durch den Vermieter.
Schimmelgefahr: Sollte ich bei feuchtem Wetter lieber nicht lüften?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mieter in Deutschland zwar ein Recht auf eine gesunde Wohnqualität haben, ein direkter Anspruch auf die Bereitstellung eines Luftentfeuchters jedoch nicht besteht. Die Verantwortung liegt sowohl beim Vermieter als auch beim Mieter. Der Vermieter muss für die Beseitigung von Baumängeln sorgen, während der Mieter für ein angemessenes Raumklima durch richtiges Lüften und Heizen verantwortlich ist.
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