Darf ich eine Mini-Solaranlage auf meinem Balkon installieren?

02.05.2024 um 08:30 Uhr
    Solaranlage auf einem Balkon | © Getty Images/Maryana Serdynska
    Solaranlagen auf dem Balkon – unter welchen Bedingungen ist das erlaubt? | ©Getty Images/Maryana Serdynska

    Das eigene Dach nutzen, um mithilfe von Photovoltaikanlagen emissionsfreien Strom zu produzieren, liegt aktuell im Trend. Damit auch Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen eigenen Strom erzeugen können, gelten Mini-Solaranlagen – im Fachjargon auch als Balkonkraftwerke bezeichnet – als DIE Alternative zur klassischen Photovoltaikanlage. Allerdings stellt sich die Frage: Darf man eine Mini-Solaranlage überhaupt auf dem eigenen Balkon installieren? Hier erfährst du, was du zu dem Thema wissen musst und worauf zu achten ist. 

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    Solaranlagen für den Balkon: Erlaubt oder nicht?

    Darf ich eine Mini-Solaranlage auf meinem Balkon installieren?

    Mini-Solaranlagen bestehen aus einzelnen Solarmodulen, die in der Regel an der Balkonbrüstung angebracht und an eine Steckdose angeschlossen werden. Sobald die Anlage eingesteckt ist, kann der erzeugte Strom in den haushaltseigenen Stromkreislauf eingespeist werden.

    Jetzt heißt es nur noch auf sonnige Tage warten und schon kann es mit der grünen Energieerzeugung losgehen – oder? Zumindest theoretisch, denn ganz so einfach ist es in der Praxis leider nicht. Die gute Nachricht: Wohnst du zur Miete, musst du deine*n Vermieter*in grundsätzlich nicht um Erlaubnis fragen, wenn du dir eine Mini-Solaranlage anschaffen möchtest. Diese*r darf allerdings ein Veto einlegen, wenn die Fassade optisch deutlich verändert wird oder bauliche Maßnahmen nötig sind, um die Panele einzubauen. Zeigt dein Balkon nicht zur Straße, sondern in den Hinterhof, haben Vermieter*innen eigentlich keine Grundlage, den Einbau von Solarpanelen zu verbieten. Bisherige Urteile vor Gericht fielen jedenfalls größtenteils zugunsten der Mieter*innen aus. Dennoch ist es immer besser, die Anschaffung abzuklären, um böses Blut zu vermeiden. Ähnlich sieht es bei Wohnungseigentümer*innen aus: Als Mitglied einer Wohneigentumsgemeinschaft musst du eine Bewilligung einholen, wenn die Anbringung des Balkonkraftwerks eine bauliche Veränderung darstellt und Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes hat. Wichtig ist ebenfalls, bei der Installation auf genügend Sicherheit zu achten – das Balkonkraftwerk muss gut fixiert und sturmfest sein.

    Wie viel kostet ein Balkonkraftwerk?

    Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Denn das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Anlagen bis 600 Watt bedürfen keiner besonderen Genehmigung (wie du weiter unten lesen kannst, wurde hier eine Erhöhung auf 800 Watt beschlossen), aber nicht jeder Balkon bietet Platz für so eine Anlage. Daher gibt es auch viele 300 Watt-Kraftwerke. Meist gibt es aber Angebote für Komplettanlagen, in denen dann auch mögliche Speicher enthalten sind. Solche Komplettanlagen bietet unter anderem das Unternehmen Kleines Kraftwerk* an.

    Was bringt mir ein Balkonkraftwerk?

    Das ist sehr vom Strompreis abhängig. Beim momentanen Hochpreis für Energie rechnet sich eine 600 Watt-Anlage vermutlich schon nach drei bis fünf Jahren, hat dann also die Anschaffungskosten wieder erwirtschaftet und spart dir ab diesem Zeitpunkt bares Geld. Auch die Aufstockung auf 800 Watt-Anlagen kann eine Einsparung bei der Stromrechnung noch vergrößern. Die ganze Wohnung mit einer eigenen Balkonanlage zu versorgen, ist aber illusorisch, dafür reicht die Leistung nicht. Bei einem geschätzten Verbrauch einer vierköpfigen Familie von etwa 4000 KW im Jahr trägt ein 600 Watt-Panel etwa ein Fünftel bei. In Norddeutschland ist die Kraft der Sonne übrigens circa zehn Prozent geringer als in Süddeutschland, auch das solltest du mitbedenken. 

    Muss ich meine Anlage irgendwo anmelden?

    Wir sind in Deutschland, also natürlich. Bisher musste die Anlage bei den Netzbetreibenden angemeldet werden, das entfällt nun bei Balkonkraftwerken, die eine Leistungsobergrenze von 800 Watt haben. Zudem wird ein bestimmter Stromzähler vorgeschrieben, der eingebaut werden muss, so noch nicht vorhanden. Und die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert werden – im so genannten Marktstammregister. Das geht allerdings recht einfach online.

    Solarpaket 1: Neue Regelungen 

    Um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland voranzutreiben, hat die Bundesregierung im Sommer 2023 das sogenannte Solarpaket 1 auf den Weg gebracht. Durch die neuen Maßnahmen sollen Hürden beim Ausbau von Photovoltaikanlagen gesenkt und die Anmeldung sowie Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken erleichtert werden. Ende April wurde das Solarpaket 1 vom Bundestag beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen für Balkonkraftwerke zählen:

    • Vereinfachte Anmeldung der Anlage: Die bisher noch notwendige Anmeldung der Anlage bei den Netzbetreibenden entfällt. Somit ist nur noch eine Registrierung im Marktstammregister notwendig.
    • Vorübergehende Genehmigung von Rückwärtszählern: Bisher war der Einbau eines Zweirichtungszählers vor der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks verpflichtend. Nun ist es übergangsweise erlaubt, die Mini-Solaranlage auch über einen Rückwärtszähler anzuschließen, bis der neue Zähler nachgerüstet ist.
    • Aufstockung der Leistungsobergrenze auf 800 Watt: Die Obergrenze der Leistung von Balkonkraftwerken lag bisher bei 600 Watt – darüber erschwerte sich die Anmeldung und Installation der Anlage. Durch die neuen Maßnahmen wird eine Erhöhung auf bis zu 800 Watt ermöglicht.
    • Begrenzung der Modulleistung auf 2 kWp: Um von den Vereinfachungen zu profitieren, darf neben der Leistungsobergrenze von 800 Watt die maximale Modulleistung des Balkonkraftwerks nur 2 kWp betragen. Wird dieser Wert überschritten, zählt die Anlage nicht mehr als Balkonkraftwerk.
    • Zusammenfassung von PV-Anlagen: Mit dem Solarpaket 1 wurde festgelegt, dass Balkonkraftwerke (sofern die Leistungsobergrenze und die maximale Modulleistung eingehalten werden) nicht mit einer gegebenenfalls bestehenden PV-Anlage zusammengefasst werden. Das Balkonkraftwerk gilt also nicht als Anlagenerweiterung. 

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