Die Erkältungswelle geht wieder um. Doch wie verhält man sich, wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kann? Muss ich anrufen oder reicht eine schnelle Nachricht per Whatsapp oder SMS? Ist eine Krankmeldung per WhatsApp rechtlich zulässig oder kann sie Ärger mit sich bringen?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Bei einer Erkrankung, die länger als drei Tage dauert, ist zusätzlich ein ärztliches Attest erforderlich. Über die Art der Krankmeldung macht das Gesetz keine konkreten Vorgaben.
In der Praxis nutzen viele Arbeitnehmer WhatsApp oder SMS, um sich schnell und unkompliziert krank zu melden. Diese Kommunikationswege sind zwar gesetzlich nicht geregelt, wurden aber in der Vergangenheit in Einzelfällen von Gerichten als zulässig erachtet. Entscheidend ist, dass die Nachricht den Arbeitgeber rechtzeitig erreicht und von der zuständigen Stelle wahrgenommen wird.
Jedes Unternehmen kann eigene Richtlinien für die Krankmeldung festlegen. In manchen Betrieben ist der direkte Anruf beim Vorgesetzten oder die Meldung an die Personalabteilung vorgeschrieben. Arbeitnehmer sollten sich daher genau über die in ihrem Unternehmen geltenden Vorschriften informieren und diese befolgen.
Obwohl WhatsApp und SMS bequem sind, bergen sie Risiken: Nachrichten können übersehen werden oder technische Probleme können zu Verzögerungen führen. Daher ist es ratsam, sich an die im Unternehmen üblichen Kommunikationswege zu halten, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
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