Die Vorweihnachtszeit ist geprägt von Traditionen und Bräuchen, die das Fest der Liebe zu einem unvergesslichen Erlebnis machen. Einer dieser Bräuche ist natürlich das Aufstellen und Schmücken eines Weihnachtsbaumes. Doch während viele Menschen ihren Baum beim Händler oder auf dem Weihnachtsmarkt kaufen, stellt sich für andere die Frage: Darf man sich selbst einen Weihnachtsbaum im Wald schlagen?
In Deutschland ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich durch das Bundeswaldgesetz und die jeweiligen Landeswaldgesetze geregelt. Diese Gesetze schützen Wälder und deren Ökosysteme. Das eigenmächtige Fällen eines Baumes im Wald ohne Genehmigung ist daher in der Regel verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Viele Forstämter und private Waldbesitzer bieten in der Adventszeit spezielle Aktionen an, bei denen Interessierte unter Aufsicht und gegen eine Gebühr selbst einen Baum fällen dürfen. Diese Aktionen sind nicht nur legal, sondern bieten auch ein besonderes Erlebnis für die ganze Familie. Wichtig ist, sich vorab zu informieren, welche Wälder solche Aktionen anbieten und welche Bedingungen dort gelten.
Beim Schlagen eines Weihnachtsbaumes sollte auch der Aspekt der Nachhaltigkeit nicht außer Acht gelassen werden. Viele Forstbetriebe achten darauf, dass nur eine bestimmte Anzahl an Bäumen gefällt wird und dass diese aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. So wird sichergestellt, dass der Wald als Ökosystem erhalten bleibt.
Wer keinen Zugang zu einer solchen Aktion hat oder wem der Umweltschutz besonders am Herzen liegt, kann auf Alternativen zurückgreifen. Neben dem Kauf bei lokalen Händlern, die oft Bäume aus regionaler und nachhaltiger Produktion anbieten, gibt es auch die Möglichkeit, einen lebenden Baum im Topf zu mieten. Diese Bäume können nach Weihnachten wieder in die Natur zurückgeführt werden.
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