Fahrradfahrer aufgepasst: Diese 5 Dinge sind auf dem Rad streng verboten!

01.04.2024 um 10:00 Uhr
    Rote Fahrradampel | ©  Getty Images/ Tina Terras & Michael Walter
    Achtung, hier droht ärger! | © Getty Images/ Tina Terras & Michael Walter

    Radfahren ist nicht nur umweltfreundlich und gesund, sondern auch eine der schönsten Arten, sich in der Stadt oder in der Natur fortzubewegen. Doch so frei das Gefühl auf zwei Rädern auch sein mag, es gibt Regeln, die jeder Radfahrer kennen und beachten sollte. Hier sind fünf Dinge, die auf und neben dem Radweg streng verboten sind - und einige davon könnten dich überraschen!

    Diese 5 Dinge sind auf dem Rad streng verboten!

    1. Freihändig fahren: Kunststück oder Kavaliersdelikt?

    Es sieht lässig aus und fühlt sich frei an: das Fahren ohne Hände am Lenker. Doch so verlockend es auch sein mag: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist freihändiges Fahren verboten. Die StVO schreibt vor, dass sich Radfahrer immer am Lenker festhalten müssen, um die volle Kontrolle über ihr Fahrrad zu behalten.

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    Helmpflicht für Fahrradfahrer?

    2. Nebeneinander fahren: Gemütliches Plaudern mit Risiko

    Ein gemütlicher Plausch mit dem Fahrradpartner beim Nebeneinanderfahren kann verlockend sein. Aber Vorsicht: Das ist nur erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird. In der Praxis heißt das: In engen Straßen oder bei dichtem Verkehr lieber hintereinander fahren. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat immer Vorrang und ein unerwartetes Ausweichmanöver kann schnell gefährlich werden.

    3. Das Befahren von Gehwegen: Absolutes Tabu

    Fahrräder gehören nicht auf den Gehweg - mit Ausnahme von Kindern bis zum vollendeten 8. Für alle anderen Radfahrer ist der Gehweg tabu, es sei denn, er ist durch entsprechende Schilder als gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet. Das Befahren von Gehwegen kann nicht nur zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern führen, sondern auch hohe Bußgelder nach sich ziehen.

    4. Zu viel Alkohol im Blut

    Ein Bierchen hier, ein Gläschen Wein dort - und dann aufs Rad? Doch Vorsicht: Auch für Radfahrer gilt eine Promillegrenze. Ab 0,3 Promille kann es bei Auffälligkeiten oder Unfällen zu Konsequenzen kommen, ab 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig. Und mal ehrlich: Sicher nach Hause zu kommen ist doch viel besser als jeder Rausch, oder?

    5. Handy am Ohr: Teures Gespräch

    Beim Radfahren schnell einen Anruf entgegennehmen oder die nächste Route checken? Besser nicht. Das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage ist beim Radfahren verboten und kann neben Punkten in Flensburg auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Wer sicher unterwegs sein will, sollte lieber anhalten, wenn er sein Smartphone benutzen muss.

    Radfahren macht Spaß und ist gut für Körper und Umwelt. Doch wie bei allem gibt es Regeln, die es zu beachten gilt. Ein respektvolles und regelkonformes Miteinander sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr und hilft, unnötige Risiken zu vermeiden.

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