Es ist eine Situation, die jeder Reisende fürchtet: Man steht am Flughafen, bereit für den lang ersehnten Urlaub oder die wichtige Geschäftsreise, und dann die Durchsage: Flug gestrichen. Was nun? Viele Passagiere fühlen sich in solchen Momenten hilflos. Doch keine Sorge, als Fluggast in Deutschland hast du bestimmte Rechte, die dir nicht nur eine Entschädigung, sondern auch die Rückerstattung deines Geldes sichern können.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist das Zauberwort, das in solchen Fällen greift. Sie regelt, was Fluggesellschaften ihren Passagieren schulden, wenn Flüge verspätet sind oder ganz ausfallen. Grundsätzlich gilt: Bei einer Flugannullierung, einer erheblichen Verspätung oder einer Überbuchung hast du Anspruch auf bestimmte Leistungen und unter Umständen auch auf eine finanzielle Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass du keinen Anspruch auf Entschädigung hast, wenn die Airline nachweisen kann, dass die Annullierung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen erfolgte, wie etwa bei Unwettern oder Streiks. In solchen Fällen bist du allerdings immer noch berechtigt, eine alternative Beförderung oder eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen.
Wenn du erfährst, dass dein Flug gestrichen wurde, solltest du dich umgehend an den Schalter der betreffenden Airline begeben. Dort kannst du Informationen über deine Rechte einholen und die nächsten Schritte besprechen. Falls die Airline keinen Ersatzflug anbietet, kannst du selbst einen Flug buchen und die Kosten später von der Airline zurückfordern. Wichtig ist, dass du alle Belege aufbewahrst.
Die Airline ist verpflichtet, dir entweder eine Ersatzbeförderung zu deinem Zielort anzubieten oder den vollen Ticketpreis zu erstatten. Wenn du dich für die Rückerstattung entscheidest, sollte diese unverzüglich erfolgen. Bei der Wahl eines Ersatzfluges solltest du darauf achten, dass dieser vergleichbare Bedingungen bietet.
Bei Pauschalreisen gelten zusätzliche Regelungen. Hier kannst du sowohl von der Airline als auch vom Reiseveranstalter Leistungen einfordern. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, für eine Ersatzbeförderung zu sorgen, falls der gebuchte Flug annulliert wird.
Um deine Ansprüche geltend zu machen, solltest du dich schriftlich an die Fluggesellschaft wenden. Der ADAC stellt hierfür nützliche Musterschreiben zur Verfügung. Es ist ratsam, deine Forderungen klar und deutlich zu formulieren und alle relevanten Belege beizufügen.
Zeitrahmen für Ansprüche: Deine Ansprüche kannst du bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum geltend machen.
Entschädigungshöhe: Diese variiert je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.
Ausnahmen: Bei Streiks oder Naturkatastrophen gibt es in der Regel keine Entschädigung, aber immer noch das Recht auf Rückerstattung oder Ersatzbeförderung.
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