In Deutschland stellt sich für viele Arbeitnehmer aktuell immer öfter die Frage, ob sie bei Streiks oder Demonstrationen, die ihren Arbeitsweg beeinträchtigen, zu Hause bleiben dürfen. Wir geben die Antwort...
Generell lautet die Antwort auf diese Frage für die meisten Arbeitnehmer*innen "nein". Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko, das heißt, es liegt in seiner Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dies gilt sowohl für angekündigte als auch für spontane Streiks oder Proteste.
Bei vorhersehbaren Streiks müssen Arbeitnehmer alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um rechtzeitig zur Arbeit zu gelangen. Dazu gehört es, früher aufzustehen, alternative Verkehrsmittel wie Auto oder Fahrrad zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zusätzliche Kosten, die dabei entstehen, wie beispielsweise für Benzin, sind vom Arbeitnehmer selbst zu tragen.
Bei unerwarteten Streiks sind die Anforderungen an die Arbeitnehmer nicht ganz so streng. Dennoch wird erwartet, dass sie sich bemühen, pünktlich zu sein. In solchen Fällen könnten Abmahnungen des Arbeitgebers unverhältnismäßig sein, wenn die Verspätung oder das Fehlen auf den Streik zurückzuführen ist.
Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice verbreiteter, aber Arbeitnehmer haben keinen generellen Anspruch darauf. Es bleibt eine Option, die in Absprache mit dem Arbeitgeber genutzt werden kann, insbesondere an Streiktagen, wenn der Job dies zulässt.
Wer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber und ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit erscheint, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Es ist daher wichtig, im Falle von Streiks oder Protesten, die den Arbeitsweg beeinträchtigen, proaktiv zu handeln und Lösungen mit dem Arbeitgeber zu suchen.
*Affiliate-Link