Schnell noch ein Weihnachtsgeschenk gekauft und dann festgestellt, dass es wohl doch nicht das Richtige ist. Dann muss es eben umgetauscht werden... Aber was ist, wenn der Kassenzettel nicht mehr auffindbar ist? Kann man die Ware trotzdem umtauschen?
Das Umtauschrecht in Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen mangelhafter Ware und Produkten, die einfach nicht gefallen. Liegt ein Mangel vor, so sind die Rechte des Käufers im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Hier ist der Verkäufer verpflichtet, mangelhafte Ware umzutauschen oder zu reparieren. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kassenbon vorliegt oder nicht.
Interessant ist, dass der Kassenzettel an sich nur ein Beleg für den Kauf ist, aber nicht der einzige Beweis. Verliert man den Kassenbon, kann man den Kauf auch durch andere Mittel nachweisen, wie zum Beispiel Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen oder sogar ein Foto des Kassenzettels. Bei mangelhafter Ware ist die Rückgabe somit in der Regel kein Problem.
Anders sieht es aus, wenn die Ware an sich einwandfrei ist, aber nicht den persönlichen Vorstellungen entspricht. In diesem Fall besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe. Hier ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Viele Unternehmen bieten aus Kundenservicegründen dennoch die Möglichkeit eines Umtausches an, um negative Kundenbewertungen zu vermeiden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wenn vor dem Kauf ein Umtauschrecht für nicht mangelhafte Ware vereinbart wurde, muss sich der Verkäufer daran halten. Ebenso sind reduzierte Waren von den gesetzlichen Regelungen zur Rücknahme nicht ausgenommen.
*Affiliate-Link