Kabelanschluss: Diese Änderung kann 2024 teuer werden!

28.08.2023 um 17:00 Uhr
    Symbolbild, auf dem zwei Stränge eines Glasfaserkabels nahe beieinander schweben. | © Getty Images/Thomas-Soellner
    Eine Gesetzesänderung zu 2024 könnte auch deinen Kabelanschluss betreffen. | ©Getty Images/Thomas-Soellner

    Viele Haushalte in Deutschland besitzen ihren Kabelanschluss als Teil des Mietvertrags, der über die Nebenkosten abgerechnet wird. Das ist ab 1. Juli 2024 gesetzlich nicht mehr erlaubt. Wer bis dahin nicht reagiert, könnte draufzahlen.

    Schon seit den 80er Jahren ist es in Deutschland üblich, dass Vermieter mit Anbietern einen Vertrag abschließen, der ein ganzes Haus umschließt. Der Vermieter schlägt dann die Kosten anteilig auf alle Mieter um – meist etwa 10 Euro pro Monat – und zwar unabhängig davon, ob Mieter den Anschluss überhaupt nutzen. Wer beispielsweise Magenta TV abonniert und somit über das Internet Fernsehen schaut, hat für einen weiteren Kabelanschluss gar keine Verwendung.

    Zeitig nach günstiger Alternative umsehen

    Eigentlich ist das Gesetz schon seit 2021 in Kraft, aber die Regierung ließ eine dreijährige Übergangsfrist zu. Die endet am 30. Juni 2024. Dann darf der Vermieter den Kabelanschluss nicht mehr auf alle Mieter umlegen und wird im Normalfall den gesamten Vertrag kündigen. Für Nutzer dieses Anschlusses bedeutet das, dass sie sich dann selber um einen neuen Vertrag bemühen müssen – und der kann deutlich teurer werden als die 10-Euro-Pauschale. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Erhöhung moderat ausfällt. Zwar gibt es Beispiele, in denen der Preis auf bis zu 18 Euro pro Monat kletterte, die Verbraucherzentrale rechnet momentan aber eher mit einer Erhöhung um zwei bis drei Euro.

    Dass selbst diese Summe für Empfänger von Bürgergeld zum Problem werden kann, haben bereits einige Verbände bemängelt. Den für sie hat bisher der Staat die Nebenkosten übernommen, ist der Kabelanschluss dort nicht mehr enthalten, wird er zur finanziellen Mehrbelastung.

    Wenn du als Mieter auch von dieser Änderung betroffen bist und bislang noch über den Kabelanschluss Fernsehen schaust, solltest du nicht unbedingt bis Juli nächsten Jahres warten, um dich um Ersatz zu kümmern. Sondern deutlich früher Preise vergleichen und Alternativen checken. So kann es möglicherweise günstiger sein, über einen Internet-Anbieter Programme zu empfangen. Ist bereits ein Internet-Anbieter im Haushalt, kann der Zusatz TV eventuell günstiger ausfallen, als sich einen eigenen Kabelanaschluss legen zu lassen. Vielleicht reicht dir sogar der Empfang über eine Antenne.

    Fakt ist, dass die Vermieter ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der neuen Gesetzeslage haben und dieses sicher zum 30.6. 2024 auch ziehen werden. Wenn du dich also nicht rechtzeitig kümmerst, wirst du ab dem 1. Juli 2024 keinen Empfang mehr haben.

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