Katzen können schnell das Herz erobern: Da wird sanft um die Beine geschlichen, kleinlaut miaut und das Köpfchen vertrauensvoll in die Hand gelegt – und schon ist es zu spät. Du hast dich in eine fremde Katze verlieb? Aufgepasst, bevor du die Mieze adoptierst, gibt es rechtliche Dinge zu regeln. Was jetzt zu tun ist, haben wir hier aufgeschrieben.
In deiner Nachbarschaft taucht immer wieder eine Katze auf, irgendwann wirst du weich und öffnest dem Streuner die Tür zu deiner Wohnung – und damit auch endgültig zu deinem Herzen? Oder du läufst beim Wandern in ein vermeintlich herrenloses Tier und willst es mitnehmen? Dann solltest du unbedingt das rechtlich richtige Vorgehen kennen und einhalten.
Der erste Schritt sollte immer sein, die Menschen der Katze zu finden. Es ist gar nicht ungewöhnlich, dass freilaufende Katzen große Runden drehen und sich auch von fremden Zweibeinern kraulen und füttern lassen. Gibt es in der Nachbarschaft Aushänge, die auf eine entlaufene Katze hinweisen? Vielleicht wissen Tierarztpraxen und Tierheime in der Nähe, ob eine Katze als vermisst gemeldet wurde?
Kein Frauchen oder Herrchen gefunden? Dann folgt Schritt zwei. Haustiere fallen rechtlich gesehen unter das Fundrecht. Das bedeutet: Wenn dir Katze, Hund oder Hauskaninchen zulaufen, wirst du gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Finderin oder zum Finder. Daraus ergibt sich die Pflicht, das Fundtier beim Ordnungsamt oder Fundbüro zu melden. Auch Tierheime oder die Polizei nehmen Fundtier-Anzeigen entgegen. Wer eine zugelaufene Katze einfach behält, begeht nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) Diebstahl.
Lass die Fundkatze einmal von Köpfchen bis Pfote durchchecken. Ist sie gesund? Fehlt ihr etwas? Die Tierärztin oder der Tierarzt kann außerdem prüfen, ob der oder die Halter*in möglicherweise dank eines Chips über Registerstellen wie Tasso zu ermitteln ist. Kosten für Behandlung und Pflege der Katze können übrigens zurückgefordert werden, falls sich irgendwann der Mensch zur Katze finden sollte – hebe Quittungen und Rechnungen daher gut auf.
Wenn nach sechs Monaten von Frauchen oder Herrchen immer noch jede Spur fehlt, darfst du die zugelaufene Mieze rechtmäßig behalten: Herzlichen Glückwunsch, du hast jetzt ein Haustier! Mach es deinem neuen Mietbewohner schön zu Hause und ermögliche ihm ein langes und gesundes Katzenleben.
Ist die Katze verletzt oder in einem schlechten Zustand? Dann überspringe die ersten beiden Schritte von oben, sichere das Tier, geh direkt zu Punkt 3 und hole die Meldung beim Ordnungsamt nach. Wichtig ist jetzt, der Katze schnell zu helfen.
Wenn sie abgemagert, verletzt oder stark ungepflegt wirkt. Auch sehr junge Kätzchen (ohne Muttertier) sind auf Hilfe angewiesen. Wenn die Mieze gesund aussieht, könnte sie nur auf einem Streifzug sein. Lass sie lieber ziehen.
Ja, eine Fundkatze darf vorübergehend einziehen, während du nach der Besitzerin oder dem Besitzer suchst. Aber der Fund muss gemeldet werden.
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