Katze zugelaufen oder gefunden? So machst du dich nicht strafbar!

31.07.2024 um 13:30 Uhr
    Eine Hand streichelt sanft den Kopf einer getigerten Katze im Sonnenlicht vor einem verschwommenen Hintergrund. | © Adobe Stock / YURII Seleznov
    Verliebt in einen Streuner? Nicht jede freilaufende Katze braucht Hilfe. | ©Adobe Stock / YURII Seleznov

    Katzen können schnell das Herz erobern: Da wird sanft um die Beine geschlichen, kleinlaut miaut und das Köpfchen vertrauensvoll in die Hand gelegt – und schon ist es zu spät. Du hast dich in eine fremde Katze verlieb? Aufgepasst, bevor du die Mieze adoptierst, gibt es rechtliche Dinge zu regeln. Was jetzt zu tun ist, haben wir hier aufgeschrieben.

    Katzensprache verstehen: Das will die Katze damit ausdrücken

    In deiner Nachbarschaft taucht immer wieder eine Katze auf, irgendwann wirst du weich und öffnest dem Streuner die Tür zu deiner Wohnung – und damit auch endgültig zu deinem Herzen? Oder du läufst beim Wandern in ein vermeintlich herrenloses Tier und willst es mitnehmen? Dann solltest du unbedingt das rechtlich richtige Vorgehen kennen und einhalten.

    1. Check: Ist die Katze wirklich „herrenlos“?

    Der erste Schritt sollte immer sein, die Menschen der Katze zu finden. Es ist gar nicht ungewöhnlich, dass freilaufende Katzen große Runden drehen und sich auch von fremden Zweibeinern kraulen und füttern lassen. Gibt es in der Nachbarschaft Aushänge, die auf eine entlaufene Katze hinweisen? Vielleicht wissen Tierarztpraxen und Tierheime in der Nähe, ob eine Katze als vermisst gemeldet wurde?

    2. Den Katzenfund melden

    Kein Frauchen oder Herrchen gefunden? Dann folgt Schritt zwei. Haustiere fallen rechtlich gesehen unter das Fundrecht. Das bedeutet: Wenn dir Katze, Hund oder Hauskaninchen zulaufen, wirst du gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Finderin oder zum Finder. Daraus ergibt sich die Pflicht, das Fundtier beim Ordnungsamt oder Fundbüro zu melden. Auch Tierheime oder die Polizei nehmen Fundtier-Anzeigen entgegen. Wer eine zugelaufene Katze einfach behält, begeht nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) Diebstahl.

    3. Ab in die Tierarztpraxis

    Lass die Fundkatze einmal von Köpfchen bis Pfote durchchecken. Ist sie gesund? Fehlt ihr etwas? Die Tierärztin oder der Tierarzt kann außerdem prüfen, ob der oder die Halter*in möglicherweise dank eines Chips über Registerstellen wie Tasso zu ermitteln ist. Kosten für Behandlung und Pflege der Katze können übrigens zurückgefordert werden, falls sich irgendwann der Mensch zur Katze finden sollte – hebe Quittungen und Rechnungen daher gut auf.

    4. Niemand meldet sich?

    Wenn nach sechs Monaten von Frauchen oder Herrchen immer noch jede Spur fehlt, darfst du die zugelaufene Mieze rechtmäßig behalten: Herzlichen Glückwunsch, du hast jetzt ein Haustier! Mach es deinem neuen Mietbewohner schön zu Hause und ermögliche ihm ein langes und gesundes Katzenleben.

    Katze zugelaufen: Noch Fragen?

    Was mache ich, wenn die Katze verletzt ist?

    Ist die Katze verletzt oder in einem schlechten Zustand? Dann überspringe die ersten beiden Schritte von oben, sichere das Tier, geh direkt zu Punkt 3 und hole die Meldung beim Ordnungsamt nach. Wichtig ist jetzt, der Katze schnell zu helfen.

    Wie erkenne ich, ob die zugelaufene Katze wirklich Hilfe braucht?

    Wenn sie abgemagert, verletzt oder stark ungepflegt wirkt. Auch sehr junge Kätzchen (ohne Muttertier) sind auf Hilfe angewiesen. Wenn die Mieze gesund aussieht, könnte sie nur auf einem Streifzug sein. Lass sie lieber ziehen.

    Kann ich die Katze vorübergehend aufnehmen?

    Ja, eine Fundkatze darf vorübergehend einziehen, während du nach der Besitzerin oder dem Besitzer suchst. Aber der Fund muss gemeldet werden​​.

    *Affiliate Link

    Vielleicht auch interessant: