Mit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes in Deutschland vom 1. April 2024 sind viele neue Freiheiten verbunden, gleichzeitig kommen aber auch viele Fragen auf. Eine der brisantesten lautet: Bedeutet die Legalisierung auch einen Freifahrtschein für den Konsum am Arbeitsplatz?
Das neue Cannabisgesetz ermöglicht in Deutschland in begrenztem Umfang den legalen Erwerb und Konsum von Cannabis. Erwachsene dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Konsum jedoch weiterhin verboten.
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Trotz der allgemeinen Legalisierung des Cannabiskonsums bleibt der Arbeitsplatz ein Bereich, in dem strenge Regeln gelten. Arbeitgeber haben das Recht, den Konsum von Cannabis und anderen Rauschmitteln während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz zu verbieten. Das ergibt sich aus ihrem Direktionsrecht, mit dem sie die Arbeitsbedingungen festlegen können. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen haben, die von einer Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung reichen können.
Das neue Cannabisgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehört die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung, um die Risiken zu berücksichtigen, die durch den Konsum von Cannabis entstehen können. Die Maßnahmen können Informationsveranstaltungen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder die Unterstützung bei der Suche nach Therapiemöglichkeiten umfassen.
Auch wenn das neue Cannabisgesetz viele Freiheiten mit sich bringt, bleibt der Konsum am Arbeitsplatz ein klares Nein. Arbeitgeber haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu sorgen. Deshalb können sie Regeln aufstellen, die den Konsum von Rauschmitteln am Arbeitsplatz verbieten. Das dient nicht nur der Sicherheit aller Beteiligten, sondern schützt auch vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.
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