Krankheit auf Reisen: Kassenpatienten müssen aufpassen!

09.08.2023 um 15:00 Uhr
    Frau sitzt verletzt auf einem Felsen | ©  Getty Images / FluxFactory
    Darum ist es wichtig, sich vorab über den Versicherungsschutz zu informieren! | © Getty Images / FluxFactory

    Für Kassenpatienten wird die Navigation durch das Gesundheitssystem im Ausland schnell zu einer kniffligen Angelegenheit. Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse in bestimmten Situationen in der EU und einigen Nicht-EU-Ländern einspringt, gibt es einige heikle Punkte zu beachten. Von unerwarteten Kosten bis hin zu eingeschränktem Schutz - dieser Artikel verrät dir, worauf reiselustige Kassenpatienten achten sollten, um ihren Urlaub sorgenfrei genießen zu können.

    Nur ein begrenzter Versicherungsschutz innerhalb der EU
     

    Für deutsche Kassenmitglieder besteht bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland ein gewisser Schutz, der jedoch unter Umständen Lücken aufweisen kann. Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten - vorausgesetzt, die Leistungen sind auch im Gastland erstattungsfähig. Dies betrifft meist Arztbesuche wegen Magen- oder Kreislaufproblemen sowie medizinische Unfallversorgung.

    Einschränkungen der Gesundheitskarte
     

    Einschränkungen bei der Nutzung der Gesundheitskarte können im Ausland schnell zu finanziellen Problemen führen. Wenn Ärzte oder Kliniken die Karte nicht anerkennen, müssen Patienten die entstandenen Kosten vor Ort selbst begleichen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Rechnungen anschließend bei ihrer Krankenkasse einzureichen, die den Betrag bis zur Höhe der inländischen Behandlungskosten erstattet. Je nach Reiseland kann dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.

    Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung für Klinikaufenthalte
     

    Bei Krankenhausaufenthalten im Ausland ist eine Vorausplanung erforderlich. Die vorherige Zustimmung der Krankenkasse im Heimatland ist Voraussetzung für die Kostenübernahme. Gleiches gilt für Zahnbehandlungen im Ausland, wenn Patienten den Festzuschuss in Anspruch nehmen wollen - Dies ist zwar zulässig, muss aber vorher beantragt werden.

    Ohne akuten Notfall keine Kostenübernahme
     

    Eine Krankenkasse ist nicht immer verpflichtet, die Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland zu übernehmen, insbesondere wenn es sich nicht um einen akuten Notfall handelt. Das zeigt, wie wichtig eine vorherige Klärung und Planung ist, um Missverständnisse und finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Die Krankenkasse kann an der Ablehnung der Kostenübernahme festhalten kann, wenn die Behandlung nicht die Kriterien eines medizinischen Notfalls erfüllt.

    Nur teilweise Rückerstattung von Eigenbeteiligungen innerhalb der EU


    Vor mehr als zehn Jahren hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil klargestellt, dass gesetzlich Versicherte bei einem Urlaub im EU-Ausland nicht alle Kosten erstattet bekommen, wie es in Deutschland üblich ist. Wenn ausländische Krankenhäuser Zuzahlungen verlangen, die Einheimische vor Ort aus eigener Tasche zahlen müssen, unterliegen auch ausländische Urlauber dieser Zahlungspflicht.

    Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung einige Sicherheiten für Aufenthalte im EU-Ausland bietet, sollten sich Versicherte auf Reisen über mögliche Stolpersteine im Klaren sein. Vom eingeschränkten Versicherungsschutz über mögliche Probleme bei der Nutzung der Gesundheitskarte bis hin zur Vorabgenehmigung bestimmter Behandlungen und der klaren Definition medizinischer Notfälle - eine gründliche Vorbereitung minimiert die Wahrscheinlichkeit unangenehmer Überraschungen und trägt dazu bei, den wohlverdienten Urlaub sorgenfrei genießen zu können.