Der "Stinkefinger" (Mittelfinger) - eine Geste, die oft mehr sagt als tausend Worte! Aber kann diese provokative Geste auch finanzielle Folgen haben? In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, ob der "Stinkefinger" tatsächlich teuer werden kann oder ob es sich dabei nur um ein Gerücht handelt.
Die Ursprünge des "Stinkefingers" reichen weit zurück und sind in der obszönen Geste der Antike verwurzelt. Die Beleidigung entsteht durch das Zeigen des Mittelfingers in Kombination mit der Faust - eine symbolische Geste, die heute in vielen Teilen der Welt als Ausdruck der Verachtung empfunden wird.
Die Bedeutung des Mittelfingers ist jedoch nicht universell! In Japan beispielsweise ist der Mittelfinger als "großer Bruder" bekannt und wird eher positiv und nicht unbedingt als Beleidigung angesehen. In England hingegen wird sogar der Mittelfinger zusammen mit dem Zeigefinger als beleidigend angesehen.
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Doch was passiert eigentlich, wenn man diese berühmte Geste in Deutschland zeigt? Die deutsche Kultur legt großen Wert auf höfliche Umgangsformen! Ein unerwarteter Stinkefinger kann daher leicht Verärgerung oder Empörung auslösen und zu gesellschaftlicher Missbilligung bis hin zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Gemäß § 185 StGB gilt der "Stinkefinger" als strafbare Beleidigung, die mit einer Geldstrafe oder im Extremfall mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Bislang haben Gerichte gegen Personen, die diese provokative Geste zeigten, Geldstrafen von bis zu 4.000 EUR verhängt. Um zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, muss der ausgestreckte Mittelfinger zu einer körperlichen Beleidigung in Form von Handlungen wie Anspucken oder Schubsen hinzukommen. Also, was sagt das uns allen? Be kind, be respectful, be careful!
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