Schon wieder ein Bahnstreik: Das sind deine Rechte als Fahrgast!

22.01.2024 um 15:00 Uhr
    Gestrichene Bahnverbindungen | ©  Getty Images / ollo
    © Getty Images / ollo

    Wenn Züge stillstehen und Bahnsteige menschenleer sind, ist der Ärger groß: Bahnstreiks können für Reisende zur Geduldsprobe werden. Doch welche Rechte hat man eigentlich, wenn der Zug wegen eines Streiks ausfällt oder sich stark verspätet? Wir klären auf.

    Was geschieht bei einem Bahnstreik?
     

    Zu einem Bahnstreik kommt es, wenn die Gewerkschaften des Bahnunternehmens - in Deutschland meist die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) oder die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) - zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Das ist in der Regel das letzte Mittel in Tarifverhandlungen. Für dich bedeutet das: Zugausfälle, Verspätungen und mehr Fahrgäste in den Zügen.

    Der Lokführer hat den Zug verpasst: Kuriose Bahnansagen bei Amazon*

    Worauf musst du achten, wenn du mit dem Nachtzug reist?

    Deine Rechte als Fahrgast

    1. Recht auf Information

    Die Deutsche Bahn ist verpflichtet, dich über Ausfälle und Verspätungen zu informieren. Auf der offiziellen Website der Deutschen Bahn und in der Reiseauskunft-App erhältst du aktuelle Verkehrsmeldungen und Informationen zu alternativen Verbindungen.

    2. Fahrgastrechte bei Verspätungen

    Sollte dein Zug mehr als 60 Minuten verspätet sein, hast du Anspruch auf:

    • Erstattung von 25% des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten,

    • Erstattung von 50% des Fahrpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr.
       

    Bei einer Verspätung ab 60 Minuten hast du zudem das Recht:

    • auf kostenlose Getränke und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,

    • auf eine Hotelübernachtung, falls eine Weiterfahrt am selben Tag nicht zumutbar ist,

    • auf die Nutzung alternativer Verkehrsmittel, auch wenn diese teurer sind.

    3. Erstattung bei Zugausfall

    Fällt dein Zug aus und du verzichtest auf die Reise, kannst du dir den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Entscheidest du dich für eine andere Verbindung, musst du eventuelle Mehrkosten nicht selbst tragen.

    4. Recht auf Hilfeleistung

    Bei Verspätungen ab 60 Minuten muss die Bahn dir Hilfe anbieten, beispielsweise durch Informationen zu alternativen Routen oder durch Unterstützung beim Umsteigen.
     

    Wie du deine Rechte geltend machst
     

    Um deine Rechte in Anspruch zu nehmen, bewahre alle Reiseunterlagen auf und dokumentiere deine Reise mit Fotos oder Notizen, insbesondere die Verspätungen und Ausfälle. Die Erstattung kannst du über das Fahrgastrechte-Formular beantragen, das online auf der Website der Deutschen Bahn verfügbar ist oder am Schalter in den Bahnhöfen ausliegt.
     

    Was tun bei Streikankündigung?
     

    Bei einer Streikankündigung solltest du deine Reisepläne überprüfen und dich auf der Website der Deutschen Bahn oder über die App über den aktuellen Stand informieren. Oftmals wird ein Ersatzfahrplan erstellt, der dir hilft, deine Reise neu zu planen.

    Ein Bahnstreik kann zwar deine Reisepläne durcheinanderbringen, doch als Fahrgast bist du nicht machtlos. Informiere dich, plane gegebenenfalls um und mache deine Rechte geltend.

    *Affiliate-Link