Die Bundesregierung will sich stärker digital ausrichten, da stellt sich die Frage: Wird die kleine Plastikkarte in Zukunft überflüssig? Das müssen Versicherte im Hinblick auf die geplanten Änderungen ab 2024 wissen!
Die Gesundheitskarte in Deutschland, auch Krankenversichertenkarte genannt, wird von gesetzlich Krankenversicherten genutzt. Sie enthält persönliche Daten wie Lichtbild, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertennummer. Sie spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem, insbesondere für den reibungslosen Ablauf von Arztbesuchen, Arzneimittelverordnungen und anderen Gesundheitsleistungen.
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Im kommenden Jahr wird eine wichtige Erweiterung eingeführt: die "GesundheitsID". Sie löst nicht nur Probleme mit beschädigten, vergessenen oder verlorenen Gesundheitskarten, sondern behebt auch digital bedingte Herausforderungen. Die Einführung dieser Innovation könnte sowohl kurzfristige als auch langfristige Vorteile bringen, da sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) möglicherweise langfristig ersetzt.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag eine GesundheitsID ausstellen. Ziel der Einführung der GesundheitsID ist es, den Zugang zu E-Health-Anwendungen über das Smartphone einfacher und intuitiver zu gestalten. Künftig können sich Versicherte bequem über ihr Smartphone in Anwendungen wie das elektronische Rezept oder die elektronische Patientenakte einloggen.
Die Einrichtung der GesundheitsID ist unkompliziert und erfordert nur einen einmaligen Registrierungsprozess. Danach kann die GesundheitsID problemlos anstelle der herkömmlichen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis verwendet werden. Um sicherzustellen, dass keine Bevölkerungsgruppe ausgeschlossen wird, bleibt das herkömmliche Kartenmodell jedoch weiterhin gültig.
Hinweis: Die GesundheitsID ist durch eine regelmäßige 2-Faktor-Authentifizierung vor Missbrauch geschützt! Dazu wird entweder die Online-Ausweisfunktion oder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN genutzt.
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