Die Nord- und Ostseeküsten sind nicht nur für ihre schönen Landschaften und entspannten Strände bekannt, sondern seit neuerdings auch für eine äußerst ungewöhnliche Regel, bei der Strandgänger*innen ordentlich blechen müssen! Neugierig geworden? Hier gibt's die Details!
Zum einen lockt die malerische Landschaft mit kilometerlangen Stränden, Dünen und charmanten Küstenorten jährlich Millionen von Besucher*innen an. Die frische Seeluft und die Möglichkeit, sich am Strand zu entspannen, machen die Region zu einem beliebten Ziel für Erholungssuchende!
Darüber hinaus bieten die Küsten vielfältige Freizeitmöglichkeiten, von Wassersportaktivitäten bis hin zu gemütlichen Spaziergängen entlang der Promenaden. Das einzigartige maritime Flair, gepaart mit der regionalen Gastronomie, trägt ebenfalls dazu bei!
Und man muss auch nicht in die Ferne oder ins Ausland reisen, um Urlaubsfeeling zu erleben! Die Nähe vieler deutscher Städte zur Nord- und Ostseeküste macht sie zu attraktiven Zielen für Kurzurlaube oder Wochenendausflüge, ohne lange Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen.
Sandburgen bauen ist ab sofort verboten - zumindest an einigen Strandabschnitten der Nord- und Ostsee! Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Autsch! Doch wie kam es zu dieser Entscheidung? Zum einen wollen die Gemeinden ihre Strände schützen, denn durch das Graben von Löchern wird der Boden instabil und bei Hochwasser oder starkem Wind kann der Sand ins Meer gespült werden. Auch Rettungseinsätze können durch große Burgen behindert werden, da sie den ungehinderten Zugang erschweren. Ziel ist aber nicht nur der Schutz der Strände, sondern auch die Förderung umweltverträglicher Strandaktivitäten.
Vor allem auf den Inseln Sylt und Fehmarn wird das Verbot streng durchgesetzt! An anderen Stränden wie z.B. in Sierksdorf, Neustadt, Binz und Sellin sind Sandburgen zwar (noch) erlaubt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es dürfen keine Baumaterialien wie Treibholz, Bretter oder Steine verwendet werden und es muss ein Mindestabstand von 2-3 Metern zu den Dünen eingehalten werden. Außerdem dürfen die Sandburgen nicht höher als 30 Zentimeter und nicht größer als 3,5 Meter im Umfang sein. (Quelle: Merkur.de)
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