Ein Urlaub mit unserem vierbeinigen Familienmitglied kann ein wunderbares Erlebnis sein, wenn man gut vorbereitet ist. Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) haben den Vorteil, dass die Vorschriften relativ einheitlich sind. Dennoch gibt es einige wichtige Dinge, die jeder Hundebesitzer beachten sollte. Hier ist ein umfassender Leitfaden für eine stressfreie Reise mit dem Hund in andere EU-Länder.
Der EU-Heimtierausweis ist das A und O für Reisen mit dem Hund innerhalb der EU. Er wird vom Tierarzt ausgestellt und dient als offizieller Nachweis für die Tollwutimpfung des Hundes. Ohne diesen Ausweis dürfen Hunde nicht über die Grenzen innerhalb der EU mitgenommen werden.
Für die Einreise in andere EU-Länder ist eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Reise erfolgt sein. Die Impfung muss im EU-Heimtierausweis eingetragen sein und darf nicht abgelaufen sein.
Vor der Tollwutimpfung muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Chip dient der eindeutigen Identifizierung des Tieres und muss den ISO-Normen 11784 oder 11785 entsprechen. Die Chipnummer wird im EU-Heimtierausweis eingetragen.
Obwohl die EU-Richtlinien einen Rahmen vorgeben, haben einige Länder zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen. Dazu können spezielle Parasitenbehandlungen (z.B. gegen Bandwürmer) gehören, die kurz vor der Einreise durchgeführt werden müssen. Man sollte sich rechtzeitig über die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes informieren.
Spezifische Länderinformationen für beliebte Reiseziele:
Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Niederlande, Schweiz, Tschechien: Diese Länder folgen den allgemeinen EU-Bestimmungen. Einige könnten zusätzliche Anforderungen für bestimmte Hunderassen haben.
Kroatien: Neben den EU-Standardanforderungen gibt es möglicherweise zusätzliche Überprüfungen an den Grenzen.
Spanien: Achtung bei bestimmten Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden könnten. Zusätzliche Dokumentation kann erforderlich sein.
Finnland, Irland, Malta, Norwegen: Diese Länder verlangen eine Bandwurmbehandlung, die nicht mehr als 120 Stunden (5 Tage) und nicht weniger als 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Großbritannien (nicht EU, aber relevant für Reisende): Seit dem Brexit gelten spezielle Bestimmungen. Ein EU-Heimtierausweis ist nicht mehr gültig für die Einreise nach Großbritannien; stattdessen wird eine Tiergesundheitsbescheinigung benötigt.
Die Bestimmungen für die Mitnahme von Hunden sind je nach Transportmittel und -unternehmen unterschiedlich. So gibt es z.B. bei Flugreisen unterschiedliche Regelungen bezüglich Größe und Gewicht des Tieres, die darüber entscheiden, ob der Hund in der Kabine oder im Frachtraum reisen muss. Am besten ist es, sich im Voraus bei der Fluggesellschaft zu erkundigen.
Nicht alle Hotels und Ferienwohnungen akzeptieren Hunde. Man sollte gezielt nach haustierfreundlichen Unterkünften suchen und sich im Voraus über die Bedingungen und eventuelle Zusatzkosten informieren.
Es empfiehlt sich, die Kontaktdaten eines Tierarztes in der Nähe des Urlaubsortes mitzunehmen. Außerdem sollte eine Reiseapotheke für Ihren Hund mit Medikamenten und wichtigen Dokumenten wie dem EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
Durchreiseländer: Wenn man durch andere Länder reist, um sein Ziel zu erreichen, müssen auch deren Einreisebestimmungen beachtet werden.
Aktualität der Informationen: Einreisebestimmungen können sich ändern. Es wird empfohlen, vor der Reise die aktuellsten Informationen direkt von den offiziellen Stellen des Reiselandes zu überprüfen.
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