Das Blaulicht im Rückspiegel, ein kurzer Schreck - eine Verkehrskontrolle kann auch den ruhigsten Autofahrer kurz aus der Fassung bringen. Doch welche Rechte hat man in einer solchen Situation? Muss ich mich äußern oder darf ich schweigen?
Die Polizei darf sowohl das Fahrzeug als auch die Person kontrollieren. Dazu gehört die Überprüfung des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere. Auch eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit, zum Beispiel durch einen Alkohol- oder Drogentest, ist zulässig. Interessant ist, dass die Polizei für eine solche Kontrolle keinen konkreten Verdacht haben muss.
Hier wird es spannend: Du bist verpflichtet, deine Personalien anzugeben - also deinen Namen, deine Adresse und dein Geburtsdatum. Weitere Fragen, zum Beispiel nach dem Ziel der Fahrt, musst du nicht beantworten. Das Schweigerecht steht jedem Bürger zu und darf nicht negativ ausgelegt werden.
Eine Fahrzeugdurchsuchung ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre und unterliegt daher strengeren Regeln. Ohne Ihre Einwilligung darf die Polizei das Auto nur durchsuchen, wenn der Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit besteht. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus.
Bei kleineren Verstößen, wie z.B. einem fehlenden Verbandskasten, bleibt es meist bei einer Verwarnung. Bei schwerwiegenderen Verstößen, wie zum Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss, drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Wichtig ist, dass du dich bei Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Forderungen später juristisch beraten lassen kannst.
Wenn du dich bei einer Kontrolle ungerecht behandelt fühlst, hast du das Recht, dich bei der zuständigen Stelle zu beschweren. Dazu sollten Sie den Vorfall so genau wie möglich dokumentieren.
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