Eisige und verschneite Winter können nicht nur eine wunderbare Atmosphäre mit sich bringen, sondern leider auch Gefahren in Form von vereisten Gehwegen und Straßen. Ein unachtsamer Moment kann zu einem schmerzhaften Sturz führen, der nicht nur körperliche, sondern auch finanzielle Folgen haben kann. Viele Menschen fragen sich in solchen Fällen, ob sie rechtliche Schritte einleiten können. Kann man tatsächlich klagen, wenn man auf einem vereisten Gehweg gestürzt ist?
Die Antwort auf die Frage hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der örtlichen Vorschriften, der Umstände des Vorfalls und der Bemühungen der Gemeinde oder des Eigentümers, den Gehweg sicher zu halten. In den meisten Fällen ist es jedoch schwierig, eine Klage wegen eines Sturzes auf einem vereisten Gehweg einzureichen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor und diese kann konkret zugeordnet werden.
In vielen Regionen gibt es eine "Schneeräumpflicht", die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Haus von Schnee und Eis zu befreien. Die Bestimmungen sind jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich, und es ist wichtig, die örtlichen Vorschriften zu kennen. In manchen Städten müssen Hauseigentümer die Gehwege bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach einem Schneefall geräumt haben, um Haftungsansprüchen zu entgehen.
Wenn jemand auf einem vereisten Gehweg stürzt, muss zunächst die Schuldfrage geklärt werden. Ist der Sturz auf grobe Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung zurückzuführen, kann dies die Grundlage für rechtliche Schritte bilden. Grobe Fahrlässigkeit könnte z.B. vorliegen, wenn ein Hauseigentümer trotz mehrfacher Aufforderung und Kenntnis der Gefahr den Gehweg nicht geräumt hat.
Dabei ist zu beachten, dass Witterungseinflüsse oft unvorhersehbar sind und nicht jeder Sturz auf einem vereisten Gehweg rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ein gewisses Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung wird auch von den Fußgängern erwartet. Wer also trotz erkennbarer Glätte ungeeignetes Schuhwerk trägt oder unaufmerksam ist, kann seine Chancen auf eine erfolgreiche rechtliche Verfolgung mindern.
In einigen Fällen kann eine Haftpflichtversicherung des Eigentümers die finanziellen Folgen eines Sturzes auf einem vereisten Gehweg abdecken. Geschädigte sollten sich in solchen Fällen umgehend mit der Versicherung des Eigentümers in Verbindung setzen, um ihre Schadensersatzansprüche zu klären.
Schließlich ist es ratsam, sich bei einem Sturz auf einem vereisten Gehweg rechtlich beraten zu lassen, um die konkreten Umstände zu beurteilen und festzustellen, ob eine Klage möglich ist. Auf Personenschäden spezialisierte Rechtsanwälte können helfen, die Haftung zu klären und mögliche rechtliche Schritte zu empfehlen.
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