Werden Kranke und Ärzte nun entlastet? Die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung, die bereits während der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle spielte, steht unmittelbar bevor. Bereits in der nächsten Woche könnte dieses Verfahren, das sich als äußerst praktisch und entlastend erwiesen hat, wieder in Kraft treten.
Die telefonische Krankschreibung wurde ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt, um die Arztpraxen zu entlasten und das Infektionsrisiko zu minimieren. Sie ermöglichte es Patienten, sich bei leichten Atemwegserkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen, ohne eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Diese Regelung lief jedoch im März 2023 aus.
Die geplante Neuerung sieht vor, dass die telefonische Krankschreibung nicht mehr auf leichte Atemwegserkrankungen beschränkt bleibt. Sie soll künftig für alle Krankheitsbilder gelten, bei denen von einem milden Verlauf ausgegangen werden kann. Diese Ausweitung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern und gleichzeitig die Praxen zu entlasten.
Um einen möglichen Missbrauch dieser Regelung zu verhindern, gilt die telefonische Krankschreibung nur für Patienten, die der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Außerdem müssen die Praxen sicherstellen, dass es sich bei den Anrufern tatsächlich um die Personen handelt, für die sie sich ausgeben.
Die Forderung nach einer schnellen Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung kommt nicht von ungefähr. Viele Arztpraxen in Deutschland sind derzeit überlastet, insbesondere durch die steigende Zahl von Atemwegsinfektionen. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier, betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahme, um die derzeit extrem belasteten Hausarztpraxen zu entlasten.
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