Im eigenen Garten darf man vieles, aber nicht alles. Bestimmte Handlungen können dazu führen, dass der Nachbar die Polizei rufen darf. Hier sind einige Situationen, die du besser vermeiden solltest, um einem unschönen Polizeibesuch zu entgehen.
Zu den häufigsten Gründen, warum Nachbarn die Polizei rufen, gehört die Ruhestörung. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist Ruhezeit, in der der Lärm in der Nachbarschaft die Zimmerlautstärke nicht überschreiten sollte. Typische Lärmquellen wie Musik, Partys oder laute Gespräche im Garten müssen auf ein Minimum reduziert werden, um die Nachbarn nicht zu stören. Überschreitet man regelmäßig diese Grenzen, können Nachbarn die Polizei wegen Ruhestörung informieren.
Nicht nur Lärm, auch unangenehme Gerüche können zum Nachbarschaftsstreit führen.Während Kochgerüche in der Regel toleriert werden müssen, können extreme Geruchsbelästigungen, wie sie beispielsweise von offenem Feuer, stark riechendem Abfall oder auch durch das Rauchen entstehen, als unzumutbar eingestuft werden. In extremen Fällen, wenn die Geruchsbelästigung die Lebensqualität der Nachbarn deutlich mindert, könnte dies ebenfalls zu einem unschönen Polizeibesuch führen.
Obwohl Kinderlärm grundsätzlich zu tolerieren ist, gibt es Grenzen. Während der Mittagsruhe und am Abend sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder die Lautstärke reduzieren. Anhaltender, übermäßiger Lärm kann auch hier zu Beschwerden und im schlimmsten Fall zu einer Meldung bei der Polizei führen.
Nacktsein im eigenen Garten ist ein Thema, das ebenfalls oft zu Diskussionen führt. Grundsätzlich ist es erlaubt, sich auf dem eigenen Grundstück nackt zu sonnen oder zu bewegen, solange dies nicht zu einer Belästigung der Nachbarschaft führt. Der Garten sollte dabei nicht direkt einsehbar sein, und es empfiehlt sich, durch einen Zaun, Sichtschutz oder eine Hecke für Privatsphäre zu sorgen. So kann vermieden werden, dass sich Nachbarn gestört fühlen.
Es gibt allerdings bestimmte Einschränkungen: Liegt der Garten neben Einrichtungen wie Kindergärten, Spielplätzen oder Schulen, muss besondere Vorsicht walten, da hier strengere Regeln gelten können. In solchen Fällen sollte man darauf achten, nicht nackt zu sein, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Das textilfreie Sonnen könnte in diesen speziellen Situationen verboten werden.
Gerichte haben in der Vergangenheit meist zugunsten der Privatheit im eigenen Garten entschieden, solange keine direkte Belästigung oder Erregung öffentlichen Ärgernisses vorliegt. Das bedeutet, dass das Nacktsein im Garten meist als zumutbar angesehen wird und von den Nachbarn geduldet werden muss.
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