Es ist ein Szenario, das jeder Bahnreisende fürchtet: Man steht am Bahnhof, die Anzeigetafel zeigt eine Verspätung an, und schließlich die niederschmetternde Nachricht – der Zug fällt aus. Doch was passiert nun? Welche Rechte haben Passagiere in einem solchen Fall? Dieser Artikel klärt auf.
Die Deutsche Bahn bietet für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ein spezielles Fahrgastrechte-Formular an. Dieses Formular ist sowohl online als auch in Papierform verfügbar. Das Ausfüllen des Formulars ist der erste Schritt zur Entschädigung. Es enthält alle erforderlichen Angaben, wie z. B. den geplanten und den tatsächlichen Reiseverlauf. Anschließend kann zwischen einer Entschädigung in Form eines Gutscheins oder einer Barauszahlung gewählt werden.
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Für die Bearbeitung des Antrags benötigt die Deutsche Bahn das Original der Fahrkarte oder eine Kopie davon. Darüber hinaus können weitere Nachweise wie Reservierungsbelege, Taxiquittungen oder Hotelrechnungen erforderlich sein.
Wenn der Zug am Abend ausfällt und keine Anschlussverbindung mehr möglich ist, erstattet die Deutsche Bahn die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro. Dies gilt, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt und eine Verspätung von mindestens 60 Minuten zu erwarten ist. Diese Regelung gilt auch, wenn der Zug die letzte Verbindung des Tages ist und der Zielbahnhof nicht mehr vor 24 Uhr erreicht werden kann.
Ist eine Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht mehr möglich oder zumutbar, werden auch die Kosten für eine Übernachtung erstattet. Allerdings nur, wenn die Deutsche Bahn keine alternative Übernachtungsmöglichkeit anbieten kann.
Wer seine Fahrkarte über das Kundenkonto "Meine Bahn" gekauft hat, kann den Antrag auf Entschädigung auch online stellen. Dies ist sowohl über die Website der Deutschen Bahn als auch über die App DB Navigator möglich.
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