Beschreibung
Keine Intensivpflege daheim - warum wird stattdessen ein teurerer Pflegeplatz bezahlt? Günter S. hatte 2010 einen schweren Skiunfall und verletzte sich dabei das Rückenmark. Eine inkomplette Querschnittlähmung war die Folge und seitdem wird er durch eine 24-Stunden-Intensivpflege zu Hause betreut. Doch laut eines vom Land Salzburg 2023 in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens wäre diese Intensivbetreuung nicht mehr erforderlich. Der Betroffene und seine Familie bestreiten das. Wolfgang A. erlitt Ende Februar 2024 einen schweren Radunfall, ist seitdem querschnittgelähmt und beatmungspflichtig, daher ist eine 24- Stunden-Intensivpflege erforderlich. Der Versicherungsträger sieht die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung vor, Herr A. möchte aber zu Hause in Oberalm in Salzburg gepflegt werden. Die Familien der beiden Männer haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt und Bernhard Achitz möchte diese beiden Fälle öffentlich diskutieren. Nachgefragt: Rückstau bei Fluguntersuchungen: Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes ist in Österreich für die Untersuchung von Flugunfällen zuständig. Ihre Berichte sind auch für Gerichte wichtig, um etwa über Schadenersatzklagen zu entscheiden. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich in der Behörde aber ein immenser Rückstau an unbearbeiteten Fällen gebildet - mit der Folge, dass Betroffene teilweise mehr als zehn Jahre auf einen Bericht warten müssen. Volksanwalt Bernhard Achitz ortete einen Missstand und die Behördenleiterin versprach, diesen zu beseitigen. Wurden die offenen Fälle mittlerweile abgearbeitet? Gebrochener Ski: Frau S. hat sich kurz vor den Semesterferien im Februar letzten Jahres neue Ski gekauft. Bereits bei der dritten Abfahrt in Vorarlberg stürzt die Juristin und verletzt sich schwer. Der neue Ski ist oberhalb der Skibindung komplett durchgebrochen. Die Frau nimmt mit dem Skihersteller Kontakt auf, doch dieser lehnt jegliche Verantwortung für den Sturz ab. Frau S. bringt daraufhin eine Produkthaftungsklage gegen den Skihersteller ein. Ein Gutachter kommt aber zu dem Schluss, die Fahrweise der 52-Jährigen sei schuld an dem Ski-Bruch. Das will sich Frau S. so nicht gefallen lassen und will nun in der nächsten Instanz weiter um ihr Recht kämpfen.
11. March | 11:55 | ORF 2 | Bürgeranwalt Magazin A |
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