Alfons Schuhbeck: Der TV-Koch darf das Gefängnis schon wieder verlassen

15.03.2024 um 10:00 Uhr
    TV-Kock Alfons Schuhbeck bei einem Gerichtstermin (Archivbild). | © Imago
    TV-Kock Alfons Schuhbeck bei einem Gerichtstermin (Archivbild). | ©Imago

    Fernsehkoch Alfons Schuhbeck wurde 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, die er im August 2023 antrat. Nun darf er die Haftanstalt schon bald wieder vorübergehend verlassen.

    Laut BILD sollen die Haftbedingungen für den 74-Jährigen gelockert werden.  Schuhbeck, der seine Haft zunächst in der JVA Landsberg antrat und später nach Rothenfeld verlegt wurde, darf das Gefängnis dann für einige Stunden monatlich verlassen, um Freunde und Familie zu besuchen –ohne Aufsicht durch einen Justizvollzugsbeamten. Diese Erleichterung können Gefangene bei guter Führung erhalten, wenn kein Fluchtrisiko besteht. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, die sozialen Kontakte außerhalb der Haftanstalt zu pflegen und den Häftling auf eine spätere Entlassung vorzubereiten.

    Schuhbeck befindet sich damit auf der ersten Stufe eines dreistufigen Systems, das zu einem Freigängerstatus führen könnte, bei dem er das Gefängnis täglich für Arbeitszwecke verlassen darf. Zunächst gibt es einmal im Monat für vier bis acht Stunden Ausgang, anschließend Hafturlaub (zwei Übernachtungen außerhalb der Einrichtung) und schließlich den Freigang. Der Gefangene darf dann acht Stunden außerhalb der JVA einer Arbeit nachgehen und kehrt am Abend zurück.

    Alfons Schuhback wurde wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Gastronom, der mehrere Restaurants betrieb, scheiterte mit einer Berufung und musste seine Haft schließlich im August letzten Jahres antreten.