Steuererklärung 2022: Die wichtigsten Änderungen – Gratis-Beratung durch Profis

24.05.2023 um 12:26 Uhr
    Wer eine Steuererklärung abgibt, erhält in neun von zehn Fällen Geld vom Finanzamt. | © Imago
    Wer eine Steuererklärung abgibt, erhält in neun von zehn Fällen Geld vom Finanzamt. | ©Imago

    Jahr für Jahr wartet auf viele Menschen in Deutschland eine ungeliebte Herausforderung: Die jährliche Steuererklärung steht an. Sie würden sich über Hilfe bei der lästigen Aufgabe freuen? Dann könnte  der neue Onlinedienst buhl:Berater die Lösung sein. Als Lesertester können Sie den Service gratis testen.

    Bloß kein Geld verschenken! Laut Statistischem Bundesamt erhielten 12,6 Millionen Steuerpflichtige, die für 2018 eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgaben, eine durchschnittliche Erstattung von 1072 Euro. Doch wie jedes Jahr traten auch für 2022 wieder Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die für die Steuererklärung berücksichtigt werden müssen. HÖRZU stellt wichtige neue Vorschriften vor. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 2.10.2023 beim Finanzamt einreichen; mit Steuerberater endet die Frist am 31.7.2024.

    Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, hat bis zum 31.12.2026 Zeit. Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt um 603 Euro auf 10.347 Euro. Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen wurde ebenfalls auf 10.347 Euro angehoben. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro muss von Arbeitnehmern und Rentnern versteuert werden.

    Steuererklärung 2022: Mehr Geld für Berufspendler

    Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die sogenannte Werbungskostenpauschale, steigt 2022 von 1000 auf 1200 Euro; wenn keine einzelnen Werbekosten geltend gemacht werden, nimmt das Finanzamt die Summe von 1200 Euro pauschal ohne Nachweise an. Seit 1.1.2022 gilt eine höhere Entfernungspauschale, wenn der Haushalt des Pendlers 21 km von der Arbeitsstätte entfernt liegt: Sie steigt auf 0,38 Euro pro Kilometer. Für die ersten 20 Kilometer bleibt sie bei 0,30 Euro. Dabei ist es unerheblich, wie der Weg zurückgelegt wird, ob mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß.

    Die Home-Office-Pauschale gilt ab 2022 unbefristet. Berufstätige, die von zu Hause arbeiten, jedoch keine Arbeitszimmerkosten absetzen können, dürfen weiter einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag (maximal 600 Euro für 120 Tage) als Werbungskosten geltend machen.

    Die Umzugskostenpauschale für beruflich bedingte Umzüge erhöht sich ab dem 1.4.2022 auf 886 Euro plus 590 Euro für jede weitere Person, die mit umzieht (Ehe-/Lebenspartner, Kinder). Für Steuerzahler mit Kindern wurde der Kinderfreibetrag auf 2810 Euro je Elternteil erhöht. Für Menschen, die seit 2022 eine gesetzliche Altersrente beziehen, beträgt der Besteuerungsanteil nun 82 %, steuerfrei bleiben so nur 18 der Rente.

    Der Versorgungsfreibetrag von Neupensionären sinkt auf 14,4 Prozent (maximal 1080 Euro). Und Minijobber dürfen seit dem 1.10.2022 statt 450 nun 520 Euro steuerfrei verdienen. Noch mehr Tipps enthalten Steuerprogramme wie z.B. „WISO Steuer 2023“, der Testsieger des Verbrauchermagazins IMTEST.

    Lesertester bei IMTEST werden und Gratis-Steuererklärung gewinnen

    Wenn sie die Arbeit lieber echten Profis überlassen wollen, gib es neben dem Steurberater eine neue Alternative: Im Onlinedienst buhl:Berater beantworten Sie per Chat nur einige Fragen und laden anschließend Ihre Belege hoch. Die Arbeit erledigt dann ein Experte der Buhl-Steuerberatung. Sobald die Erklärung fertig ist, geben Sie sie digital frei und freuen sich auf Ihre Steuererstattung. Je nach Bruttojahreseinkommen kostet dieser Service eigentlich zwischen 99 Euro und 449 Euro.

    Doch das Verbrauchermagazin IMTEST verlost zehn Gratis-Steuererklärungen – Sie können diesen Dienst als Lesertester auf Herz und Nieren prüfen. Wie das geht und wie Sie mitmachen können, erfahren Sie unter imtest.de/buhl. Viel Glück!